Hallenflugordnung
Stand 28.11.2016
1. Hallenverantwortlicher
Der Vorstand bestellt einen Hallenverantwortlichen.
Er kümmert sich um den sicheren und reibungslosen Flugbetrieb in der Halle und übernimmt die Tätigkeit als Flugbetriebsleiter.
Er übt das Hausrecht aus.
2. Flugordnung
Es gilt die allgemeine Hausordnung der Turnhalle Westerholt.
Für die Turnhalle sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Das Betreten der Halle ist nur mit sauberen Sport- oder Hausschuhen oder in Socken erlaubt.
- Jeder ist verpflichtet, die Halle sauber zu halten und Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Beschädigungen (z.B. durch fliegende Modelle) an der Halle und der Einrichtung sind unbedingt zu vermeiden, tritt eine Beschädigung auf, so ist unverzüglich der Hallenverantwortliche und der Flugleiter zu informieren. Dieser hat unverzüglich den Vorstand zu benachrichtigen.
- Das Rauchen (auch von E-Zigaretten) ist ausschließlich außerhalb der Turnhalle und ihrer Nebengebäude gestattet.
Jeder Pilot ist für sein Modell und Material selbst verantwortlich. Jegliche Haftung der FSV VEST e.V. oder seiner Organe für eventuelle Schadensfälle, gleich
welcher Art, gegenüber Dritten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Flugbetrieb endet ca. 10 Minuten vor Ende der Hallennutzungszeit.
Die Flugmodelle dürfen nur betrieben werden, wenn zur Deckung von Personen- und Sachschäden die gemäß § 103 LuftVZO vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht.
Der Versicherungsnachweis (z. B. vom DAeC- oder DMFV) ist beim Modellflugbetrieb bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Pilotenstandorte befinden sich auf der, der Fensterseite gegenüber befindlichen Längsseite der Halle entlang der schwarzen Linie.
Bei Bedarf wie z.B. starkem Blendeffekt durch eine tiefstehende Sonne, kann der Flugbetriebsleiter einen Seitenwechsel über die Längsachse der Halle anordnen.
3. Sicherheit
Alle Teilnehmer, Modellflieger und Zuschauer, haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Modellflugbetriebes jederzeit gewährleistet ist.
Für alle Personen, die aktiv am Flugbetrieb teilnehmen, gilt Alkohol- und Drogenverbot.
Müssen Lipos in der Halle geladen werden, ist dafür eine feuerfeste Unterlage bzw. ein Lipobag zu verwenden.
Das maximale Abfluggewicht für Flächenmodelle beträgt 400g und für Drehflügler 1000g. Der Rotordurchmesser eines Drehflüglers darf 550 mm nicht überschreiten.
Die Flugmodelle sind so zu steuern, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen und Gegenständen gegeben ist.
Ausstattung, Flugvermögen des Modells und fliegerisches Können des Piloten müssen einen sicheren Flugbetrieb gewährleisten. Bei Anzeichen von Störungen hat der betroffene Pilot den Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.
Lässt sich ein Modell nicht mehr kontrolliert steuern, so ist durch Zuruf auf die Situation aufmerksam zu machen.
4. Flugleiter
Zum geordneten Flugbetrieb muss ein Flugleiter benannt werden, dieser kann auch der Hallenverantwortliche sein. Der Flugleiter prüft unter anderem den ordnungsgemäßen Zustand der Halle bei der Ankunft und beim Verlassen.
Der Flugleiter überwacht den Flugbetrieb.
Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann einen Ausschluss vom Flugbetrieb zur Folge haben.
Wird ein Pilot vom Flugbetrieb ausgeschlossen ist dies dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
5. Flugbetrieb
Üblicherweise fliegt immer nur ein Modell. Nach Absprache aller beteiligten Piloten kann der Flugbetrieb auch mit mehreren Modellen gleichzeitig erfolgen.
Der gleichzeitige Betrieb von Flächenmodellen und Drehflüglern ist ebenfalls nur nach Absprache erlaubt, wenn z.B. ein Hubschrauberpilot in einer Hallenecke Schwebeflüge ausführen will.
Bei Bedarf kann es erforderlich werden, dass der Flugleiter die Flugzeiten limitiert oder einen Wechselintervall zwischen Flächen- und Heliflug von 15 Min. ausruft.
Die etwaige Kanaldoppelbelegung bei Verwendung von FM Fernsteueranlagen ist durch Absprache der beteiligten Piloten zu überwachen und zu vermeiden.
Herten, 27.11.2016
Der Vorstand