Mitgliederhauptversammlung 2021 - verschoben

Das vergangene Jahr 2020 hat für alle in allen Lebensbereichen besondere Herausforderungen mit sich gebracht. Und die aktuelle Situation erfordert ja weiterhin in vielen Dingen eine andere Herangehensweise und einiges ist im Moment einfach nicht möglich. Der Vorstand hat für die anstehende Mitgliederhauptversammlung 2021, die ja normalerweise immer Ende Januar stattfindet, diverse Alternativen für eine Durchführung unter den aktuellen Bedingungen untersucht. Wir sind allerdings zu dem Entschluss gekommen, das dieses im Moment einfach nicht sinnvoll möglich ist. Wir werden die Situation beobachten und die Mitgliederhauptversammlung dann später in 2021 durchführen, wenn dieses für alle Mitglieder risikolos möglich ist.

Im vergangen Jahr hat die Pandemie neben temporären Einschränkungen des Flugbetriebes aber jegliche Veranstaltungen und sonstigen Arbeitseinsätze verhindert. Ausgenommen hiervon waren nur die zur Aufrechterhaltung des Platzzustandes dringend notwendigen Arbeiten. Dieses ist natürlich nicht ohne Auswirkung auf die wirtschaftliche Situation unseres Vereins geblieben. Die Einnahmen der Veranstaltungen fehlen ebenso wie der Ausgleich für die nicht geleisteten Arbeitsstunden, den wir ohne angesetzte Arbeitseinsätze in 2020 auch nicht einfordern konnten. Aus diesem Grund wird der Vorstand zur kommenden MHV den folgenden Antrag einreichen:

  • Die Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus hatte auf die Planung der Veranstaltungen und sonstigen Arbeitseinsätze der FSV Vest e.V. in 2020 entscheidenden Einfluss. Die Durchführung von Veranstaltungen oder Arbeitseinsätzen war in keiner Form möglich. Mit dem Vest Pokal und dem Sommerfest waren damit vor allem die wesentlichen Arbeitseinsätze betroffen. Aber auch nach Umsetzung der Lockerungen und der Wiederaufnahme des Flugbetriebes in der zweiten Jahreshälfte war aus Sicht des Vorstandes eine Durchführung von Veranstaltungen unter den geltenden Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen ohne gesundheitliche Risiken der Teilnehmer und Helfer nicht sichergestellt. Mangels entsprechend angesetzter Arbeitseinsätze kann der Einzug von fälligen Zahlungen für nicht erbrachte Arbeitsstunden für das Jahr 2020 nicht erfolgen. Der hierdurch entstehende finanzielle Schaden wird mit 6.000,00€ beziffert. Dieser Betrag kann vom Verein ohne negative Auswirkungen auf die finanzielle Gesamtsituation nur zu Hälfte aufgefangen werden. Zur Deckung der verbleibenden Hälfte beantragt der Vorstand daher eine Sonderumlage für alle aktiven Vereinsmitglieder in Höhe von 32,61€ (3.000,00€/92 Aktive). Der Einzug dieser Sonderumlage erfolgt dann unmittelbar nach Genehmigung durch die MHV 2021.

Sollte sich, was wir alle nicht hoffen, in 2021 keine Gelegenheit für eine risikolose Durchführung der MHV ergeben, müssen wir diese Sonderumlage ohne genehmigten Antrag umsetzen, um die wirtschaftliche Situation des Vereins stabil zu halten und setzen dabei auf die Solidarität der aktiven Vereinsmitglieder.